Strahlung: Künstliche und natürliche radioaktive und elektromagnetische Strahlung (z.B. durch Mobilfunkanlagen).
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK). Aufgaben: Mithilfe und Beratung des Bundes bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in praxisgerechte nationale Vorschriften, Erarbeitung von Auslegungshinweisen für Länder, die Erarbeitung von technischen Auslegungen zum Themenfeld Luftreinhaltung, Lärm, Verkehr und elektromagnetische Felder, Vorbereitung und Begleitung europäischer Rechtsetzungsverfahren, Information und Meinungsaustausch über immissionsschutzrechtliche Entwicklungen und deren Bewertung.
Sie bekommen Informationen zu: Lärmminderungsplanungen, Kartierungen, Übersichtskarten, Kartierung Ergebnissen, Erschütterungen, Elektromagnetischen Feldern und Licht.
Informationen zu den Aufgaben der atomrechtlichen Genehmigungs-, Planfeststellungs- und Aufsichtsbehörden, zum Atomgesetz, Strahelnschutzvorsorgegesetz, zur Zuständigkeitsverordnung für das Atom- und Strahlenschutzrecht (At-ZustVO) u.a.
Der Schutz der Umwelt vor der Wirkung ionisierender Strahlung und die Überwachung der Umweltradioaktivität erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und seinem nachgeordneten Bereich.
Beschreibung der Forschungsprojekte und Berichte über aktuelle Ergebnisse
Durch die für den Themenkomplex „Strahlenschutz“ zuständigen Fachgebiete des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt werden die notwendigen Messungen durchgeführt, bewertet und daraus abzuleitende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und soweit möglich der Umwelt vor der Einwirkung sowohl radioaktiver Strahlung als auch nichtradioaktiver Strahlung erarbeitet.
Abfallpflichtige aus dem Land Sachsen-Anhalt können die Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Freistaates Sachsen für die Abgabe von radioaktiven Stoffen nutzen.
Transport radioaktiver Stoffe
Informationen zum Strahlenschutz als Aufgabe des Umwelt- und Arbeitsschutzes
Informationen zu kerntechnischen Anlagen: Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung, Kernkraftwerke, Forschungsreaktoren (Im Bundesland Sachsen-Anhalt stehen keine Atomkraftwerke und keine Forschungsreaktoren.)
Atomrechtliche Verwaltungsverfahren und Aufsichtstätigkeiten werden auf Antrag oder von Amts wegen durchgeführt.
Verwaltungsverfahren zur Entlassung von radioaktiven Rückständen aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung werden auf Antrag durchgeführt.
Radioaktivitätsnetz des Bundesamtes für Strahlenschutz